1. Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung der vollen Gebühr, auch wenn die Teilnehmerin/der
    Teilnehmer den Lehrgang vorzeitig abbricht oder überhaupt nicht aufnimmt.
  2. Bei Unterbrechung des Lehrgangsbesuches auch aus persönlichen Gründen bleibt der volle
    Schulgeldanspruch bestehen. Das Lehrgangsentgelt muss pünktlich entrichtet werden.
    Die Anmeldegebühr ist binnen 5 Tagen nach Anmeldung zu entrichten und wird bei Rücktritt
    nicht erstattet.
    Die Lehrgangsgebühr ist drei Wochen vor Lehrgangsbeginn fällig. Eine Ratenzahlung ist nach
    individueller Absprache möglich.
  3. Aus Störungen oder Unterbrechungen des Lehrganges infolge höherer Gewalt erwächst kein
    Anspruch auf Ermäßigung oder Rückerstattung der Lehrgangsgebühr.
  4. Ein Nichterscheinen zur Ausbildung entbindet die Teilnehmerin/den Teilnehmer nicht von der
    Verpflichtung zur Zahlung des Lehrgangsentgeltes.