Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung der vollen Gebühr, auch wenn die Teilnehmerin/der
Teilnehmer den Lehrgang vorzeitig abbricht oder überhaupt nicht aufnimmt.
Bei Unterbrechung des Lehrgangsbesuches auch aus persönlichen Gründen bleibt der volle
Schulgeldanspruch bestehen. Das Lehrgangsentgelt muss pünktlich entrichtet werden.
Die Anmeldegebühr ist binnen 5 Tagen nach Anmeldung zu entrichten und wird bei Rücktritt
nicht erstattet.
Die Lehrgangsgebühr ist bei Barzahlung am ersten Tag des Lehrgangs fällig. Eine Ratenzahlung ist nach
individueller Absprache möglich.
Aus Störungen oder Unterbrechungen des Lehrganges infolge höherer Gewalt erwächst kein
Anspruch auf Ermäßigung oder Rückerstattung der Lehrgangsgebühr.
Ein Nichterscheinen zur Ausbildung entbindet die Teilnehmerin/den Teilnehmer nicht von der
Verpflichtung zur Zahlung des Lehrgangsentgeltes.